Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie für Ärztinnen/Ärzte
Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin FMH stehen am PSZ zurzeit zwei anerkannte Wege offen, die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie zu durchlaufen.
Die beiden Modelle sind unterschiedlich strukturiert.
Auf beiden Wegen können die Vorgaben, wie sie im Weiterbildungsprogramm der FMH vom 1.7.2001 festgelegt sind, erfüllt werden.
1. Das bisherige Weiterbildungsmodell des PSZ
Die Teilnehmenden stellen sich aus dem Angebot von theoretischen, klinischen und praktischen Kursen aus den Semesterprogrammen des PSZ selbstverantwortlich ihr persönliches Curriculum zusammen. Dabei kann einerseits der Weiterbildungsflyer des PSZ, andererseits der Lernzielkatalog des Weiterbildungsprogrammes der FMH als Orientierungshilfe dienen. In die Gestaltung sollen die je nach individueller Erfahrung und beruflichen Notwendigkeiten verschiedenen Voraussetzungen mit einfliessen. Es besteht die Möglichkeit, sich von einer erfahrenen PsychoanalytikerIn in der Strukturierung und Planung des Lernprozesses begleiten zu lassen.
In mindestens drei Jahren können so die von der FMH verlangten formalen und inhaltlichen Vorgaben für den theoretischen und klinischen Teil erfüllt werden. Die verlangte Stundenzahl ist von der FMH nicht abschliessend festgelegt, doch sollte eine Limite von ca. 240 Stunden nicht unterschritten werden.
Für die psychoanalytische Selbsterfahrung und für die Supervision in psychoanalytischer Psychotherapie stehen erfahrene Psychoanalytiker/-innen zur Verfügung.
Die Kosten setzen sich aus dem Semesterbeitrag (220.-) und den Kurskosten (120.- pro Kurs) zusammen. Dazu kommen die Kosten für Supervision und Selbsterfahrung.
2. Die Weiterbildung mit Zertifikatsabschluss
Die modulare Weiterbildung mit Zertifikatsabschluss für die Psychotherapie mit Erwachsenen sowie für die mit Kindern und Jugendlichen wurde im Jahr 2008 eingeführt. Sie ist in den entsprechenden Untermenus dieser Homepage ausführlich dargestellt und unterscheidet sich durch die Strukturierung (Portofolios, Gespräche, Abschlusskolloqium) und die umfassenderen formalen Vorgaben (Stundenzahl Kurse und Supervision). Das Kursangebot, das im jeweiligen Semesterprogramm ausgeschrieben wird, ist dasselbe. Die Kostenstruktur ist anders: Zu den gleichen Kurs- und Semestergebühren kommen insgesamt Fr. 2000.- für Gespräche, Abschlusskolloqium und Zertifikat hinzu.
Link zur Weiter- und Fortbildungsverordnung der FMH: www.psychiatrie.ch
Auszug aus den Vorgaben der zur Zeit noch gültigen Weiterbildungsverordnung:
- Die Weiterbildung in Psychotherapie im engeren Sinne erstreckt sich über mindestens drei Jahre und umfasst Theorie, Praxis, Supervision und Selbsterfahrung.
- Neben dem theoretischen und praktischen Unterricht im Rahmen des regionalen Angebotes der Weiterbildungsstätten von mindestens 330 Stunden, sind weitere 310 Stunden Unterricht im Rahmen des Lernzielkatalogs nach freier Wahl zu absolvieren. Dabei sind die psychiatrische wie auch die psychotherapeutische Komponente in einem ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen.
- Es sind, neben den 125 Stunden psychiatrische Supervision, mindestens 125 Stunden psychotherapeutische Supervision nachzuweisen, die sich über mindestens 3 Jahre erstrecken. Dabei bestimmt der Leiter der Weiterbildungsstätte die Supervisoren in Absprache mit den Kandidaten.
- Vom Kandidaten wird eine vertiefte, dem gewählten Psychotherapie-Modell angemessene Selbsterfahrung verlangt.
3. Fortbildung
An die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie, die mit dem Erwerb des Facharzttitels endet, schliesst sich die obligate Fortbildung an, für die der Seminar- und Vortragsbetrieb des PSZ eine attraktive Plattform darstellt. Diese tiefer gehende Auseinandersetzung mit der Psychoanalyse im Rahmen der Fortbildung kann Teil der Ausbildung zum Psychoanalytiker in Selbstdeklaration sein.
4. Ausblick
Am 1. Juli 2009 ist eine neue Weiter- und Fortbildungsverordnung der FMH in Kraft getreten. Sie beinhaltet auch für die psychotherapeutische Weiter- und Fortbildung andere Vorgaben sowohl für die Teilnehmenden wie auch für die Institute. Diese neue Verordnung ist nur für diejenigen Ärzte und Ärztinnen verbindlich, die ab 1.7.09 die Facharzt-Weiterbildung aufgenommen haben. Für bereits in Weiterbildung Stehende ist eine Übergangsfrist angesetzt worden, die es erlaubt, bis zum 30.6.2014 in der alten Verordnung abzuschliessen.